Bernd Drumann

Bernd Drumann
Geschäftsführer

Bremer Inkasso

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Bremer Inkasso: inkasso-sofort-beauftragen.de

DIE VORTEILE VON
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  • Die Sachbearbeitung bei uns wird überwiegend von ausgebildeten Volljuristen erledigt. Damit steht Ihnen immer ein kompetenter Gesprächspartner zur Verfügung, der mit Schuldnereinwänden umzugehen weiß.
  • Unser Personal wird ständig auf bundesweit stattfindenden Seminaren von erfahrenen Personen und Kennern des gerichtlichen und außergerichtlichen Vollstreckungswesens geschult und fortgebildet.
  • Wir beschäftigen uns auch mit juristisch schweren Themen, wie Geschäftsführerhaftung nach Insolvenz, Unternehmensfortführung gem. § 25 HGB, Aufdeckung verschleierten Einkommens gem. § 850 h ZPO oder Deliktshaftung während der Pfändung oder im Insolvenzverfahren.
  • Selbst wenn Ihr Schuldner bereits die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung) geleistet hat, ist dieses für uns kein Grund, die Akte zu schließen. Hier bewährt sich die spezielle Ausbildung.
  • Wir vertreten Sie auf Wunsch auch im Insolvenzverfahren Ihres Schuldners (Anmeldung der Forderung, Geltendmachung von Ab- und Aussonderungsrechten, Überwachung bis zum Schlusstermin.)
  • Unsere Ermittlungsdienste finden auch Schuldner, die “untergetaucht” sind.
  • Auch Übernahme streitiger Forderungen möglich.
  • Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.
  • Wir arbeiten – als zugelassenes Inkassounternehmen – unter Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts Bremen.

VORTEIL VON
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gegenüber dem “Selbsteintreiben”
  • Sie machen sich Arbeit, die Ihnen keiner bezahlt!
  • Die Zeit könnte von Ihnen für andere wichtige Dinge eingesetzt werden.
  • Oft Unerfahrenheit – daher Erfolgsquote geringer!

VORTEIL VON
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gegenüber Anwälten
  • Wir sind spezialisiert auf dem Gebiet des Forderungseinzugs. Der Anwalt ist i.d.R. in vielen Bereichen tätig (z.B. Verkehrsrecht, Familienrecht, Arzthaftungsrecht etc.).
  • Manchmal wird der Forderungseinzug bei Anwälten lediglich am Rande ihres Hauptgeschäftes erledigt und verbunden damit nur sehr schleppend und uneffizient bearbeitet.
  • Viele Anwälte berechnen im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren auch im Nichterfolgsfall ihre vollen Gebühren – gem. RVG – an Sie; wir nicht!
Neuer Inkasso-Auftrag
  • Erfassen / Übermitteln Sie die Eckdaten zum neuen Inkassoauftrag und laden Sie Ihre Rechnung(en) und Mahnung (je Inkassoauftrag) als PDF-Dokumente hoch.
  • Wenn Ihre Forderung durch den Auftraggeber (Ihren Schuldner) in irgendeiner Weise bestritten wird, legen Sie ggf. entsprechende Unterlagen bei, damit wir hierauf gleich reagieren können.
  • Bei unbestrittenen Forderungen reicht es, wenn Sie uns einfach Rechnung und Mahnung überlassen. Die Forderung wird sofort bearbeitet und Sie erhalten eine Auftragsbestätigung.

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SO GEHT
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  • Sofortige schriftliche Zahlungsaufforderung an den Schuldner…
  • Telefonmahnverfahren durch psychologisch geschultes Personal (wir decken z.B. Einwände Ihres Schuldners auf, so dass Prozesse vermieden werden).
  • Gleichzeitig erfolgt die Vorbereitung des gerichtlichen Verfahrens durch Erkundigungen über den Schuldner (es werden die voraussichtlichen Erfolgsaussichten – durch Einholung von Wirtschaftsauskünften, Recherche von Negativdaten beim Vollstreckungs- und Insolvenzgericht – überprüft); die genaue Identität Ihres Schuldners durch Anfragen beim Handelsregister oder Gewerbeämtern wird festgestellt.
  • Stellt sich das vorgerichtliche Inkassoverfahren als erfolglos heraus, veranlassen wir sofort das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren (z. B. Erwirkung des Mahn- und Vollstreckungbescheides, Pfändung von Konten, Sachpfändung, Verhaftung und ggf. Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher, Eintragung von Zwangssicherungshypotheken auf das Grundstück Ihres Schuldners etc.). Während des gesamten Verfahrens bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
  • Legt Ihr Schuldner Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein, beauftragen wir – nach Rücksprache mit Ihnen – unsere Prozessanwälte. Auch hier wird der gesamte informierende Schriftwechsel über unser Büro abgewickelt.
  • Über alle wichtigen Schritte werden Sie von uns per E-Mail informiert. Über unseren Kunden-Online-Informations-Dienst unter www.bremer-inkasso.de können Sie sich darüber hinaus Ihren gesamten Aktenbestand anzeigen lassen und sich über den aktuellen Stand jeder Akte informieren oder Zahlungen online mitteilen.

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ist ein Dienst der Bremer Inkasso GmbH. Das „Inkassobüro Bernd Drumann“ wurde 1984 vom Präsidenten des Landgerichts Bremen gem. Art. 1, § 1 Nr. 5 RBerG als Inkassobüro zugelassen und seit dem 04.04.1996 als “Bremer Inkasso GmbH” fortgeführt. Das Unternehmen wird von namhaften Mandanten als erfolgreiches Dienstleistungsunternehmen geschätzt.
Das seriöse Auftreten und das positive Image ermöglichen eine erfolgsorientierte Arbeitsweise. Das Unternehmen ist bundesweit und im Ausland tätig. Zu den Kunden gehören Banken, Spediteure, Verlage, Ärzte, Handwerksbetriebe, Steuerberater, kaufmännische Unternehmen (Dienstleistung, Handel, Industrie) sowie Privatpersonen.

DIE KONDITIONEN VON
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  • Keine Jahresbeitrags – oder Mitgliedsgebühren.
  • Kein Kauf von Auftragszetteln.
  • Keine Berechnung von Gebühren bei Auftragserteilung.
  • Keine Erhebung von Auslagenvorschüssen.
  • Bei Erfolg wird von der eingezogenen Hauptforderung keine Erfolgsprovision einbehalten. Die Hauptforderung wird Ihnen zu 100% ausgezahlt.
  • Bei Erfolg trägt der Schuldner unsere Kosten (vergl. §§ 6, 8 und 9 unserer Inkassobedingungen).
  • Bei Nichterfolg im vorgerichtlichen und gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren zahlen Sie KEIN HONORAR! Stattdessen wird lediglich eine nach dem Wert der Hauptforderung gestaffelte Nichterfolgspauschale zwischen 10,00 EUR und max. 100,00 EUR gem. nachstehender Tabelle sowie bare Auslagen berechnet (vergl. §§ 6, 8 und 9 unserer Inkassobedingungen).
Hauptforderung (€)Nicht­erfolgs­pauschale (€)
bis 150,0010,00
bis 300,0015,00
bis 1.200,0025,00
bis 2.500,0035,00
bis 5.000,0050,00
darüber hinaus100,00

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